Voraussetzungen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen sich auf alle Verträge, die durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung”) durch den Käufer („Kunde”) mit der Firma G.S. Srl, Inhaber der Marke Flukso („Hersteller”) geschlossen wurden, die einen beliebigen Artikel aus der Kollektion des Herstellers („Produkte“) zum Gegenstand haben. Mit dem Begriff Produkte werden die vom Hersteller gefertigten Güter bezeichnet, insbesondere die natürlichen, die künstlichen, sowie die beschichteten Gewebe.
Änderungen
In der Auftragsbestätigung müssen alle einzelnen Elemente angegeben sein, aus denen die Produkte bestehen, sowie eventuell erbrachte Dienstleistungen. Eventuelle Änderungswünsche von Seiten des Kunden müssen binnen zwei Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung schriftlich an den Hersteller erfolgen, und der Hersteller teilt nach erfolgter Durchführbarkeitsprüfung dem Kunden binnen zwei Arbeitstagen die eventuelle Annahme der Änderung mit.
Liefertermine
Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Liefertermine verstehen sich – falls nicht anders angegeben – immer wöchentlich und sind reine Richtwerte und nie grundlegend.
Falls der Kunde vom Hersteller eine Änderung des Liefertermins verlangt, muss die entsprechende Anfrage schriftlich erfolgen. Das neue Lieferdatum ändert nicht die anfänglich vereinbarten Zahlungstermine.
Preise
Die Preise in der Auftragsbestätigung sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich ohne MwSt. und eventuelle steuerliche Abgaben. In den Preisen ist die Verpackung beinhaltet. Die Preise beinhalten in keinem Fall Transportkosten oder Zollabgaben.
Zahlungen
Die Zahlungen sind ausschließlich an den Hersteller zu entrichten, und zwar auf die in der Auftragsbestätigung und/ oder Verkaufsrechnung angegebene Weise und zu den dort angeführten Terminen und Bedingungen.
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung kann vorgesehen sein, dass der Kunde dem Hersteller in dem vereinbarten Maß einen Betrag in Form eines Angelds zur Bestätigung zahlt, das im Falle der vollständigen Erfüllung der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Verpflichtungen als Anzahlung abgezogen wird. In den besonderen, in der Auftragsbestätigung und/ oder Verkaufsrechnung angegebenen Bedingungen kann die Zahlung weiterer Anzahlungen auf den Lieferpreis vorgesehen sein.
Im Falle verspäteter Zahlung oder auch bei teilweiser Nichtzahlung werden die Verzugszinsen gemäß gesetzesvertretender Rechtsverordnung Nr. 231/02 berechnet.
Es versteht sich, dass der Hersteller jedenfalls die Möglichkeit hat, die Vereinbarungen wegen Nichterfüllung des Kunden zu lösen und das bereits erhaltene Angeld einzubehalten, die Produkte zurückzunehmen und die Zahlung der bereits erbrachten Leistung zuzüglich Schadenersatz zu verlangen.
Lieferung
Sollten die Produkte ab Werk (Ex Works Incoterms© 2010) geliefert werden, so geht das Risiko des Transports sowie die Kosten zu Lasten des Kunden.
Qualität der Produkte
Der Hersteller garantiert, dass die eigenen Produkte gemäß der Herstellungstechniken erbracht werden, die den äußersten Qualitätsstandards und den Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen, sowie Kontrollen unterzogen werden, welche die Übereinstimmung mit den beiliegenden technischen Datenblättern sicherstellen, insbesondere die Widerstandsfähigkeit der Garne und Beschichtungen gegen Abrieb und der Farben gegen Sonneneinstrahlung, sowie die feuerfeste Beschaffenheit der Produkte als solches.
Format
Die Produkte werden in Form von Ballen verkauft und in Laufenden Metern (lfm) gemessen. Aufträge werden ab einer Mindestgröße von einem Laufenden Meter (1 lfm) pro Artikel und pro Farbe akzeptiert. Die Ballen, die Gegenstand der Lieferung sind, können aus einem oder mehreren Zuschnitten entsprechend desselben Artikels oder Farbe bestehen.
Mängel und Garantie
Die Garantiedauer ist auf zwei Jahre ab Versanddatum der Ware festgelegt.
Die Produkte entsprechen den Angaben in der Auftragsbestätigung.
Eventuelle Abweichungen, Fehler oder Mängel müssen bei sonstigem Verfall schriftlich und mit entsprechender technischer und/ oder fotografischer Dokumentation innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder jedenfalls vor Zuschnitt des Produkts angezeigt werden.
Bei gültiger Anzeige untersucht der Hersteller die als nicht konform gekennzeichneten Produkte und bewertet, ob das Problem von der Garantie gedeckt ist.
Aufgrund der direkten oder durch eigene Bezugspersonen erfolgten Prüfung sorgt der Hersteller innerhalb angemessener Zeit für den Ersatz der Produkte, welche vom Hersteller in Bezug auf den Umfang der Lieferung und der Eigenschaften der zu ersetzenden Produkte festgelegt wird, durch ein nach eigener Beurteilung gleiches oder vergleichbares Produkt unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
In jedem Fall greift die Garantie bis zur Deckung des Wertes der nicht konformen Lieferung; der Hersteller kommt nicht für Reparaturkosten oder Austauschkosten, wie zum Beispiel Personalkosten und andere damit in Zusammenhang stehende Kosten auf.
Sollte der nicht konforme Artikel nicht mehr erhältlich sein, sorgt der Hersteller für einen adäquaten Ersatz. Der Hersteller legt ausschließlich nach eigenem Ermessen fest, welcher Ersatz als adäquat zu betrachten oder dem Original am ähnlichsten ist.
Die Garantie findet nicht auf Produkte Anwendung, bei denen eine Nicht-Übereinstimmung geringen Ausmaßes beanstandet wird oder die in nicht geeigneter Weise gelagert, nicht richtig montiert, in unangemessener Weise eingesetzt, manipuliert, verändert oder mit nicht geeigneten Produkten oder Verfahren gereinigt wurden. Die Garantie greift außerdem nicht im Falle des Verschuldens oder der Nachlässigkeit des Kunden oder bei Produkten, an denen Dritte, die nicht der Hersteller sind, Eingriffe vorgenommen haben.
Die Garantie deckt weiterhin nicht normale Abnutzung, Einschnitte oder Kratzspuren, oder Schäden, die durch Stöße oder Unfälle hervorgerufen wurden. Die Garantie wird nicht zugesichert, wenn die Produkte im Freien oder feucht gelagert wurden, vorbehaltlich anders lautender spezifischer Anweisung durch den Hersteller.
Die Garantie findet keine Anwendung im Fall, dass die Produkte an scharfen und/ oder spitzen Ecken oder Kanten angebracht wurden.
Die Garantie wird ausgeschlossen bei Übereinstimmungsfehlern, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs in Kenntnis des Fehlers war oder diesen unter Einsatz der normalen Sorgfalt nicht ignorieren konnte oder wenn der Übereinstimmungsfehler von Anweisungen oder Materialien herrührt, die vom Kunden selbst geliefert wurden.
Die Garantie ist zu Gunsten des ersten Kunden der Produkte und ist nicht übertragbar. Es können weitere Vorbehalte vom Hersteller vorgesehen werden.
Es wird auf jeden Fall jede Haftung des Herstellers für direkte, indirekte, zufällige Schäden oder Folgeschäden und für Verluste, Kosten oder Ausgaben, die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben, ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Der Hersteller übernimmt keine Haftung bei Nichterfüllung der eigenen Pflichten, falls diese auf höherer Gewalt oder Zufall beruht.
Technische Änderungen und Druckfehler
Es steht dem Hersteller frei, jede für zweckmäßig oder notwendig erachtete Änderung an den Produkten, sowie an den entsprechenden Katalogen und Preislisten vorzunehmen, durch welche von Fall zu Fall die vorhergehenden ganz annulliert und ersetzt werden.
Der Hersteller haftet in keiner Weise für eventuelle Druckfehler.
Datenschutz
Die vom Kunden in der Auftragsbestätigung oder anderen Dokumenten zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden vom Hersteller zum Zweck der Erfüllung der eigenen Verpflichtungen über die gesamte Dauer dieser verwendet. Für den Kunden bleibt jedes durch die Italienische Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 (Datenschutzgesetz) vorgesehene Recht gewahrt. Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten ist der gesetzliche Vertreter des Herstellers.
Beilegung von Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten bezüglich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden ausschließlich dem Gericht in Udine übertragen.
Waren, die Gegenstand der Vermarktung sind
Für Waren, die nicht Gegenstand der Produktion des Herstellers und von diesem vermarktet sind, ist der Kunde gehalten, strikt die technischen und/ oder toxikologischen Spezifikationen zu beachten, die von deren Hersteller geliefert werden.
Außerdem obliegt dem Kunden die angemessene Prüfung hinsichtlich der Eignung deren Gebrauchs unter Beachtung dessen, wofür sie einzusetzen sind.
Verkäufe an den Verbraucher
Falls sich der Verkauf an einen Endverbraucher richtet (im Sinne des Art. 3. Abs. I, Buchstabe A der Italienischen Gesetzesverordnung 206/2005, dem sogenannten Verbraucherschutzgesetz, eine physische Person, die nicht auf Grund ihrer unternehmerischen, kaufmännischen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit agiert), finden die gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzgesetzes Anwendung.